Bund und Freistaat Sachsen sichern vollständige Sanierung sächsischer Wismut-Altstandorte ab

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Christian Hirte und der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Sachsens, Martin Dulig unterzeichneten in Aue-Bad Schlema das 2. Ergänzende Verwaltungsabkommen zur Sanierung der sächsischen Wismut-Altstandorte

Der Bund und der Freistaat Sachsen stellen im Zeitraum von 2021 bis 2035 zusätzlich 229 Millionen Euro zur Verfügung

Am 05. Juli 2019 unterzeichneten der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Christian Hirte, und der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Freistaates Sachsen, Martin Dulig, das Zweite Ergänzende Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und dem Freistaat Sachsen in Aue-Bad Schlema. Damit ist die vollständige Sanierung der sächsischen Wismut-Altstandorte besiegelt.

Das Verwaltungsabkommen schließt an bestehende Abkommen aus den Jahren 2003 und 2013 an. Der Bund und der Freistaat Sachsen stellen im Zeitraum von 2021 bis 2035 zusätzlich 229 Millionen Euro zur Verfügung. Seit 2003 werden damit für die Sanierung sächsischer Wismut-Altstandorte insgesamt 445 Millionen Euro bereitgestellt.

Auch die Projektträgervereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und der Wismut GmbH wurde in diesem Rahmen ausgetauscht. So kann die Wismut GmbH ihr bei der Sanierung erworbenes Know-how auch weiterhin bei den Arbeiten an den Altstandorten einbringen.